Gemäß den Vereinbarungen der an der Umsetzung des Operationellen Programms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg 2007-2013 teilnehmenden Behörden, darunter auch der Europäischen Kommission, ist die Förderung von Projekten mit Teilnahme von Partnern mit Sitz außerhalb des gültigen Fördergebietes des Programms möglich.
Diese Möglichkeit betrifft ausschließlich SPF- und Netzwerkprojekte.
Dabei ist zu beachten, dass die förderfähigen Ausgaben grundsätzlich im Fördergebiet des Programms durch die Partner mit Sitz im Fördergebiet des Programms getätigt werden können.
Ausgaben im Rahmen des Projektes, die außerhalb des Fördergebiets entstehen, können als förderfähig anerkannt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
• Die Ausgaben müssen im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen und die bestehenden Partnerschaften zwischen den Partnern des Projekts stärken;
• Die Tätigung dieser Ausgaben sollte einen Nutzen für das Fördergebiet haben;
• Die Tätigung dieser Ausgaben ist erforderlich für das Erreichen der Projektziele;
• Die Summe der Ausgaben außerhalb des Fördergebiets darf maximal 20% der förderfähigen Gesamtausgaben des Projekts betragen.
Beispiele für solche Ausgaben sind: die Vorbereitung gemeinsamer Projektpublikationen (Fotografieren, Sammeln von Materialien im Ort des Partners außerhalb des Fördergebietes), Reisekosten von Personen, die in die Projektvorbereitung engagiert sind und an Arbeitstreffen außerhalb des Fördergebietes teilnehmen.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass diese Lösungen nur in Ausnahmenfällen angewendet werden und ausschließlich die Projekte betreffen, in denen die Teilnahme eines Partners außerhalb des Fördergebietes zum Erreichen der Projektziele im Hauptgebiet des Programms notwendig ist.
Für nähere Informationen und Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Euroregion Pro Europa Viadrina zur Verfügung.