Förderung DPJW

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Folgende Informationen zur Förderung sind vor der Antragstellung eines DPJW-Projektes zu beachten: 

Förderprinzipien

Für die Förderung von Jugendbegegnungen über unsere Zentralstelle des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes gelten folgende Förderprinzipien:

Das wichtigste inhaltliche Kriterium bei der Projektförderung ist der sog. „Begegnungscharakter“: Der Austausch sollte jungen Menschen ermöglichen, sich kennenzulernen, und gute Bedingungen dafür schaffen, dass sie etwas über den Alltag, die Geschichte und die Kultur des Nachbarlandes erfahren. Wichtig ist die authentische Begegnung, das gemeinsame Erleben, Lernen und Handeln.

Als Organisator können Sie Form und Inhalte der Jugendbegegnung frei bestimmen. Das Projekt muss aber:

  • Elemente interkultureller Bildung beinhalten,
  • die Interessen der Teilnehmenden widerspiegeln,
  • den Teilnehmenden die Möglichkeit geben, das Programm und die Freizeit mitzugestalten.

Die Begegnung darf keinen rein landeskundlichen oder touristischen Charakter haben.

Folgende Grundprinzipien müssen außerdem eingehalten werden:

  • zu Beginn des Austauschs müssen Programmpunkte (in Form von Spielen/Übungen) zum gegenseitigen Kennenlernen der Jugendlichen eingeplant werden
  • am Ende sollte die Begegnung mit der gesamten Gruppe ausgewertet und Schlussfolgerungen für die künftige Zusammenarbeit gezogen werden.

Bei dem Förderantrag für das Projekt handelt es sich um einen gemeinsamen Antrag. Sowohl der Partner aus Deutschland wie auch der aus Polen müssen zusammen die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Vorbereitung des Projekts sowie seine Durchführung und Auswertung verantworten. Das DPJW fördert diesbezüglich Vorbereitungsseminare für das Leitungsteam aus beiden Ländern (und eventuell einem Drittland).
Das DPJW gewährt den Zuschuss zu den Reisekosten und den Programmkosten in Form einer Pauschale pro Teilnehmer/-in und Programmtag. Als Programmtag zählt ein Tag, an dem die Teilnehmenden aus Deutschland und Polen gemeinsam ein inhaltliches Programm gestalten. Der An- bzw. Abreisetag können als Programmtag gewertet werden, sofern sie inhaltliche Elemente, wie z. B. eine ausführliche Kennenlernrunde und eine gemeinsame Aktion zum Verabschieden beinhalten. Das DPJW fördert Projekte zwischen vier und max. 28 Programmtagen. Ausgenommen von der Mindestdauer sind Projekte im grenznahen Raum.
Das DPJW fördert Programme für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 26 Jahren sowie ein Leitungsteam. Jüngere Kinder können bei entsprechender Begründung ebenfalls teilnehmen. Die Jugendlichen in einem Austausch sollten etwa gleich alt sein. Für Ausnahmen ist eine individuelle Begründung und die Zustimmung des DPJW erforderlich. Das DPJW fördert nur Begegnungen, an denen ausschließlich Jugendliche und deren Leitungsteams teilnehmen.
Um eine authentische Begegnung im Sinne der DPJW-Richtlinien zu ermöglichen, müssen die Organisator/-innen versuchen, sich einer zahlenmäßigen Parität der Teilnehmenden aus Deutschland und Polen anzunähern. In der Regel ist ein Projekt nicht förderfähig, wenn die Zahl der Teilnehmenden aus einem Land mehr als doppelt so hoch ist wie die aus dem anderen Land. Für jegliche Ausnahmen ist eine individuelle Begründung und die Zustimmung des DPJW erforderlich. Das DPJW gibt keine minimale oder maximale Gruppengröße vor.

Das DPJW fördert Projekte, bei denen die Gruppenzusammensetzung aus Deutschland und Polen sowie evtl. einem Drittland gleichbleibt. Wenn sich im Laufe des Austauschs die Zusammensetzung einer der Gruppen ändert oder Teilnehmende nur punktuell an bestimmten Programmteilen teilnehmen, verliert der Austausch den Begegnungscharakter im Sinne der DPJW-Richtlinien, da er kein intensives, gegenseitiges Kennenlernen der Jugendlichen ermöglicht.

Das DPJW empfiehlt die Organisation einer gemeinsamen Unterbringung der Teilnehmenden in:

  • Gastgeberfamilien,
  • Jugendherbergen,
  • Bildungsstätten.

Wenn dies aufgrund der Infrastruktur und/oder der finanziellen Lage nicht möglich ist und Gastgeber und Gäste an verschiedenen Orten untergebracht werden, beachten Sie, dass die getrennte Unterbringung nicht dazu führen darf, dass ein Teil der Jugendlichen nur punktuell am Programm teilnimmt.

Die Zahl der Betreuenden der Jugendgruppen und die der Programmleiterinnen bzw. -leiter muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Teilnehmenden stehen. Bei der Förderung berücksichtigen wir i. d. R. Betreuende/Programmleiter/-innen über 26 Jahre nach folgendem Schlüssel: Für die ersten zehn Teilnehmenden zwei Betreuende und für jeweils bis zu zehn weitere Teilnehmende zusätzlich je eine betreuende Person. Es kann auch eine größere Zahl an Betreuenden/ Programmleiterinnen bzw. -leitern gefördert werden, dies bedarf jedoch einer entsprechenden Begründung und der Zustimmung des DPJW.

Die Förderprinzipien können Sie sich ebenso im Merkblatt für Antragsteller des DPJW herunterladen. Sie wurden auf der Grundlage der Förderrichtlinien des DPJW formuliert. 

Zuständigkeit unserer Zentralstelle

Als Zentralstelle des Deutsch-Polnischen-Jugendwerks ist die Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Mittlere Oder e.V. zuständig für Antragsteller  

  • aus dem Land Brandenburg,
  • die ein Projekt im Rahmen eines außerschulischen Jugendaustausches durchführen.

HINWEIS: Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischer Jugendaustausch, wenn der Projektpartner auf deutscher Seite ein Verein, eine öffentliche Institution, eine Organisation des öffentlichen Rechts oder eine Privatperson ist. Der Projektpartner auf polnischer Seite kann in diesem Fall eine Schule sein.

Diese Kriterien treffen nicht auf Sie zu? Informieren Sie sich auf der Homepage des DPJW über Ihren zuständigen Ansprechpartner. 

Geförderte Projektarten 

Das DPJW bietet neben den geförderten Jugendbegegnungen mittlerweile eine Vielzahl weiterer Projektformate an. Eine Gesamtübersicht erhalten Sie auf der Homepage des DPJW. Bei folgenden Projektarten können Sie direkt in unserer Zentralstelle einen Antrag stellen. Beachten Sie dabei aber die Kriterien für die Zuständigkeit unserer Zentralstelle. 

Der grundsätzliche Auftrag des DPJW ist die Unterstützung und Förderung deutsch-polnischer Jugendbegegnungen. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten: 

 

Im Auftrag des DPJW unterstützen wir mit der Fördermöglichkeit „4×1 ist einfacher!“ auf einfache Weise kleine Projekte wie z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere Formate, die nicht nach den Festbeträgen und auf der Grundlage der Teilnahmeliste abgerechnet werden können. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten: 

In der aktuellen Zeit werden deutsch-polnische Projekte häufig ganz oder in Teilen ins Netz verlegt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat das DPJW seine Projektförderung angepasst. Projektträgern steht es damit offen Zuschüsse für Online- und Hybridbegegnungen zu beantragen.  Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten: 


Die Aus- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie Projektleitender deutsch-polnischer Jugendbegegnungen ist wichtig. Wir bezuschussen im Auftrag des DPJW Schulungen, Seminare oder Workshops, bei denen sich Organisatorinnen und Organisatoren von Jugendprojekten fortbilden können. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten: 


Im Auftrag des DPJW fördern wir individuelle Praktika und Praktika-Aufenthalte größerer Gruppen von Jugendlichen und Auszubildenden aus Polen und Deutschland zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Weiterbildung. Wir unterstützen Praktika-Vorhaben in allen Berufszweigen, vom Pflegedienst, über Handwerk bis zu Verwaltungstätigkeiten. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten:


Wenn Sie selbst Projektpartner eines geförderten DPJW-Projektes und nicht die gastgebende Institution sind, können Sie auch direkt bei uns die Reisekostenrückerstattung beantragen. Als gastgebende Institution ist die Beantragung der Reisekostenrückerstattung Teil des Projektantrages. 

Publizitätspflicht

Antragsstellende, deren Austausch gefördert wurde, sind verpflichtet, in allen Medien, in denen über das Projekt berichtet wird, auf die Förderung durch das DPJW hinzuweisen: auf Internetseiten, Informationsmaterialien, Publikationen etc. Bitte benutzen Sie das DPJW-Logo mit dem Schriftzug „Gefördert durch Deutsch-Polnisches Jugendwerk“. Dieses steht in verschiedenen Formaten für Sie zum Download bereit.

Weitere Informationen