Folgende Informationen zur Förderung sind vor der Antragstellung eines DPJW-Projektes zu beachten:
Förderprinzipien
Für die Förderung von Jugendbegegnungen über unsere Zentralstelle des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes gelten folgende Förderprinzipien:
Das wichtigste inhaltliche Kriterium bei der Projektförderung ist der sog. „Begegnungscharakter“: Der Austausch sollte jungen Menschen ermöglichen, sich kennenzulernen, und gute Bedingungen dafür schaffen, dass sie etwas über den Alltag, die Geschichte und die Kultur des Nachbarlandes erfahren. Wichtig ist die authentische Begegnung, das gemeinsame Erleben, Lernen und Handeln.
Als Organisator können Sie Form und Inhalte der Jugendbegegnung frei bestimmen. Das Projekt muss aber:
- Elemente interkultureller Bildung beinhalten,
- die Interessen der Teilnehmenden widerspiegeln,
- den Teilnehmenden die Möglichkeit geben, das Programm und die Freizeit mitzugestalten.
Die Begegnung darf keinen rein landeskundlichen oder touristischen Charakter haben.
Folgende Grundprinzipien müssen außerdem eingehalten werden:
u Beginn des Austauschs müssen Programmpunkte (in Form von Spielen/Übungen) zum gegenseitigen Kennenlernen der Jugendlichen eingeplant werden
Das DPJW fördert Projekte, bei denen die Gruppenzusammensetzung aus Deutschland und Polen sowie evtl. einem Drittland gleichbleibt. Wenn sich im Laufe des Austauschs die Zusammensetzung einer der Gruppen ändert oder Teilnehmende nur punktuell an bestimmten Programmteilen teilnehmen, verliert der Austausch den Begegnungscharakter im Sinne der DPJW-Richtlinien, da er kein intensives, gegenseitiges Kennenlernen der Jugendlichen ermöglicht.
Das DPJW empfiehlt die Organisation einer gemeinsamen Unterbringung der Teilnehmenden in:
- Gastgeberfamilien,
- Jugendherbergen,
- Bildungsstätten.
Wenn dies aufgrund der Infrastruktur und/oder der finanziellen Lage nicht möglich ist und Gastgeber und Gäste an verschiedenen Orten untergebracht werden, beachten Sie, dass die getrennte Unterbringung nicht dazu führen darf, dass ein Teil der Jugendlichen nur punktuell am Programm teilnimmt.
Die Förderprinzipien können Sie sich ebenso im Merkblatt für Antragsteller des DPJW herunterladen. Sie wurden auf der Grundlage der Förderrichtlinien des DPJW formuliert.
Zuständigkeit unserer Zentralstelle
Als Zentralstelle des Deutsch-Polnischen-Jugendwerks ist die Euroregion PRO EUROPA VIADRINA Mittlere Oder e.V. zuständig für Antragsteller
aus dem Land Brandenburg,
HINWEIS: Eine Jugendbegegnung gilt als außerschulischer Jugendaustausch, wenn der Projektpartner auf deutscher Seite ein Verein, eine öffentliche Institution, eine Organisation des öffentlichen Rechts oder eine Privatperson ist. Der Projektpartner auf polnischer Seite kann in diesem Fall eine Schule sein.
Diese Kriterien treffen nicht auf Sie zu? Informieren Sie sich auf der Homepage des DPJW über Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Geförderte Projektarten
Das DPJW bietet neben den geförderten Jugendbegegnungen mittlerweile eine Vielzahl weiterer Projektformate an. Eine Gesamtübersicht erhalten Sie auf der Homepage des DPJW. Bei folgenden Projektarten können Sie direkt in unserer Zentralstelle einen Antrag stellen. Beachten Sie dabei aber die Kriterien für die Zuständigkeit unserer Zentralstelle.
Der grundsätzliche Auftrag des DPJW ist die Unterstützung und Förderung deutsch-polnischer Jugendbegegnungen. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten:
Merkblatt für Antragsteller des DPJW
Im Auftrag des DPJW unterstützen wir mit der Fördermöglichkeit „4×1 ist einfacher!“ auf einfache Weise kleine Projekte wie z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere Formate, die nicht nach den Festbeträgen und auf der Grundlage der Teilnahmeliste abgerechnet werden können. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten:
Merkblatt 4×1 ist einfacher
In der aktuellen Zeit werden deutsch-polnische Projekte häufig ganz oder in Teilen ins Netz verlegt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat das DPJW seine Projektförderung angepasst. Projektträgern steht es damit offen Zuschüsse für Online- und Hybridbegegnungen zu beantragen. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten:
Merkblatt Förderung von hybriden und Online-Begegnungen
Die Aus- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie Projektleitender deutsch-polnischer Jugendbegegnungen ist wichtig. Wir bezuschussen im Auftrag des DPJW Schulungen, Seminare oder Workshops, bei denen sich Organisatorinnen und Organisatoren von Jugendprojekten fortbilden können. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten:
Im Auftrag des DPJW fördern wir individuelle Praktika und Praktika-Aufenthalte größerer Gruppen von Jugendlichen und Auszubildenden aus Polen und Deutschland zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Weiterbildung. Wir unterstützen Praktika-Vorhaben in allen Berufszweigen, vom Pflegedienst, über Handwerk bis zu Verwaltungstätigkeiten. Informieren Sie sich auf dieser Seite und im Folgenden über die geltenden Fördermodalitäten:
Merkblatt Praktika, Hospitationen im deutsch-polnischen Jugendaustausch
Wenn Sie selbst Projektpartner eines geförderten DPJW-Projektes und nicht die gastgebende Institution sind, können Sie auch direkt bei uns die Reisekostenrückerstattung beantragen. Als gastgebende Institution ist die Beantragung der Reisekostenrückerstattung Teil des Projektantrages.
Publizitätspflicht
Antragsstellende, deren Austausch gefördert wurde, sind verpflichtet, in allen Medien, in denen über das Projekt berichtet wird, auf die Förderung durch das DPJW hinzuweisen: auf Internetseiten, Informationsmaterialien, Publikationen etc. Bitte benutzen Sie das DPJW-Logo mit dem Schriftzug „Gefördert durch Deutsch-Polnisches Jugendwerk“. Dieses steht in verschiedenen Formaten für Sie zum Download bereit.