UKRAINE Hilfe – Fördermöglichkeiten

Wir stehen solidarisch mit den Menschen in der Ukraine und Allen, die täglich Ihr Bestes geben, um zu helfen. Darum bieten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung ukrainischer Geflüchteter und Partnerorganisationen, die vielleicht auch für Sie und Ihre Organisation/Institution in dieser schwierigen Situation gut zu gebrauchen sind. 

Im Rahmen der Förderangebote des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) beraten wir und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. 

Förderangebote des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW)

Finanzielle Unterstützung für Organisationen/ Institutionen/ Einrichtungen aus Deutschland und Polen, die ukrainische Einzelpersonen bzw. Personen aus ihren ukrainischen Partnerorganisationen für einen Aufenthalt einladen und aufnehmen:

  • Dauer der Unterstützung: 1 bis 3 Monate
  • i.d.R. für junge Menschen bis 26 Jahre
  • für 1 Person; Zuschuss für eine Begleitperson möglich
  • Unterstützung bis zu 30 € pro Tag zzgl. 10 € Corona-Zuschlag je Tag/ Person

Finanzielle Unterstützung von Aufenthalten ukrainischer Kinder- und Jugendgruppen, die sich bereits in Polen oder Deutschland befinden oder nach Polen oder Deutschland anreisen können:

  • Dauer der Unterstützung: bis zu 28 Tage
  • Unterstützung bei Unterbringung in Familien bis zu 12 € zzgl. 5 € Corona-Zuschlag je Tag/ Person; in Herbergen/ Bildungsstätten bis zu 30 € zzgl. 10 € Corona-Zuschlag je Tag und Person;
  • Förderung für die Sprachmittlung und eine weitgehende Erstattung von Reisekosten sind möglich.
Finanzielle Unterstützung für humanitäre oder öffentlichkeitswirksame Aktionen, um ein Zeichen für den Frieden zu setzen bis zu 1.000 € (bzw. 3.000 PLN)
Finanzielle Unterstützung für Durchführung von Aktivitäten für Fachkräfte und Ehrenamtliche zur Erleichterung von Arbeit mit bzw. Begleitung/ Betreuung von (traumatisierten) geflüchteten Kindern und Jugendlichen. (z.B. pädagogische Weiterbildungen, die Sensibilisierung für ukrainische Kultur und Sprache etc.).

Folgendes gilt es dabei zu beachten:

  • Die Fördermöglichkeiten werden laufend aktualisiert und Einzel- & Sonderfälle individuell betrachtet.
  • Als Antragsteller gelten: NGO’s, Schulen, kommunalen Behörden und sonstige Einrichtungen etc.
  • • „Humanitäre Einzelhilfe“ bzw. „Humanitäre Gruppenhilfe“ ermöglichen Unterstützung für Personen, die in Folge des Krieges nach dem 24.02.2022 die Ukraine verlassen haben und können neben Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Hygienemaßnahmen, Taschengeld, Fahrten vor Ort, medizinische/ psychologische Betreuung, Erziehungshilfen, Unterricht etc.) auch für die Übernahme der notwendigen organisatorischen Kosten des Antragstellers genutzt werden.
  • Ein Vorschuss von 65% (Ausnahme Fachprogramm) der Bewilligungssumme kann ausgezahlt werden.
  • Alle Anträge sind Online direkt über das OASE-Portal einzureichen.

Informieren Sie sich auf der Homepage des DPJW für weitergehende Informationen. Bitte wenden Sie sich ebenso an uns und erfahren Sie was möglich ist! Als Zentralstelle des Deutsch-Polnischen Jugendwerks beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns per Mail an dpjw@euroregion-viadrina.eu oder per Telefon an (+49) 0335/ 66 594 -14.