Antrags- und Abrechnungsverfahren DPJW

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aktuelle Hinweise

  • im Jahr 2024 wurden die Fördersätze für die Bezuschussung der Programmkosten und der Reisekosten um durchschnittlich 20 Prozent gekürzt
  • die Förderung von Anträgen, die nach dem 31.03.2024 beim DPJW eingehen, ist abhängig von der Haushaltslage des DPJW
  • Anträge müssen spätestens zwei Monate vor Projektbeginn gestellt werden

OASE-Portal

Die Antragstellung und Abrechnung Ihres Projektes erfolgt zentral über das Online-Portal OASE. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch das Antrags- und Abrechnungsverfahren. Bei Fragen zu dem Portal kontaktieren Sie bitte unsere zuständigen Projektmanager

Antrag

Nachdem der Antrag per OASE verschickt wurde, bekommen Sie eine Kopie per E-Mail. Denken Sie daran die dort anhängige Unterschriftenseite (Seite 2) an unsere Zentralstelle per Post im Original zu versenden.

Folgende Unterlagen stehen außerdem für Sie zum Download bereit:

HINWEIS: Mitteilungsplicht bei Projektänderungen 

Sie sind verpflichtet, wesentliche Änderungen eines Projekt vor dessen Durchführung mitzuteilen, damit wir prüfen können, ob es nach wie vor förderfähig ist und inwieweit die Änderungen Einfluss auf die Höhe der Förderung haben. Wichtige Informationen sind z. B. eine deutliche Veränderung der Altersstruktur oder des Zahlenverhältnisses der Teilnehmenden, ein neuer Termin und/oder Ort des Austauschs, deutliche Änderungen am Programm oder die Absage eines Austauschs. 

Abrechnung

Folgende Unterlagen stehen für Sie zum Download bereit:

HINWEIS: Auflistung der Projektteilnehmenden 

Seit dem 25. Mai 2018 gilt gemäß Datenschutz-Grundverordnung folgendes: Projektorganisator*innen händigen die Teilnahmebestätigung an alle Teilnehmenden aus, die diese gewissenhaft ausfüllen. Die Bestätigungen bleiben bei den Projektorganisator*innen (in der Regel beim Gastgeber). Auf Grundlage dieser eingesammelten individuellen Teilnahmebestätigungen fertigen die Projektorganisator*innen die Sammelliste der Projektteilnehmenden an, die von den Leitungen beider Gruppen unterschrieben wird. Sie bestätigen durch ihre Unterschrift die Richtigkeit sämtlicher Daten. 

Publizitätspflicht

Antragsstellende, deren Austausch gefördert wurde, sind verpflichtet, in allen Medien, in denen über das Projekt berichtet wird, auf die Förderung durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk hinzuweisen: auf Internetseiten, Informationsmaterialien, Publikationen etc. Bitte benutzen Sie das DPJW-Logo mit dem Schriftzug „Gefördert durch Deutsch-Polnisches Jugendwerk“. Dieses steht Ihnen auf der Website des DPJW bei den Dokumenten zum Download unter Punkt 14: Logo des DPJW in verschiedenen Formaten zur Verfügung