Ende der Roaminggebühren in der EU – Was der Verbraucher aber beachten sollte

Seit dem 15.  Juni 2017 gibt es in der EU keine Roaminggebühren mehr. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte dazu u.a. „Die Abschaffung der Roaminggebühren ist einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU.“

Mit dem Ende der Roaminggebühren ist die Mobilkommunikation (Anrufe, SMS und Datendienste) aus einem anderen EU-Land durch den Vertrag abgedeckt, der im Inland abgeschlossen wurde. Konkret heißt das: Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die man im EU-Ausland verbraucht hat, werden nach dem nationalen Tarif berechnet oder von dem nationalen Guthaben abgezogen, ebenso wie im Heimatland.

© Europäische Union, 1995-2017

Für wen gelten die neuen Roamingregeln?
Die neuen Roamingregeln gelten für alle Bürger in der EU. Und zwar dann , wenn sie mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland oder ihr Handy mehr zu Hause nutzen als im Ausland. Dann steht ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Roaming zu Inlandspreisen zur Verfügung. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.

Weitere Informationen zum Ende der Roaminggebüren und was dabei zu beachten ist, können auf den Seiten der Europäischen Kommission unter Keine Roaminggebühren mehr in der EU abgerufen werden.

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