Förderprogramm Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg 2018 – 2. Förderfrist

Noch bis zum 15. Juni 2018 können im Rahmen des  Förderprogramms „Kulturelle Bildung im Land Brandenburg 2018“ für Projekte Kultureller Bildung Anträge auf eine Förderung eingereicht werden.

Antragsbrechtigte sind:

– Gemeinden und Gemeindeverbände

– als gemeinnützige anerkannte juristische Personen des privaten und öffentlichen RechtsGmbH

Nichtantragsbrechtigt sind  Einzelpersonen, diese können jedoch Kooperationspartner sein.

Die Vorhaben sollten bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen sowie u. a. die Antragsformulare erhalten Sie auf der „Plattform der Kulturellen Bildung Brandenburg„.