Informieren Sie sich im Folgenden zum Antrags- und Abrechnungsverfahren für Kleinprojekte in der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA.
Antrag
Anträge auf Förderung aus dem Klein-Projekte-Fonds der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA sind vor Projektbeginn einzureichen. Um eine Antragsbearbeitung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten, sollte die Antragstellung in der Regel drei Monate vor Projektbeginn erfolgen. Grundsätzlich kann jedoch das Projekt frühestens am Tag der Antragsregistrierung beginnen.
Die Anträge sind mit den erforderlichen Anlagen auf den geltenden Antragsunterlagen einzureichen:
- Projektantrag
- Anlage 1: Ausgabenplan
- Anlage 2: Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- Anlage 3: Partnerschaftserklärung
Folgende Unterlagen stehen außerdem als Download für Sie bereit:
- Umsetzungsrichtlinie
- Anleitung zum Ausfüllen eines KPF-Antrages
- Merkblatt zur Nachhaltigkeit in KPF-Projekten
- Merkblatt zu den Vergabebestimmungen
Nach formeller und inhaltlicher Prüfung werden die Anträge durch die Euroregionale Bewertungskommission bewilligt. Details zu der Arbeit dieser Kommission sind in der Geschäftsordnung geregelt.
Gegen das Verfahren zur Bewertung und Auswahl eines Projektes kann Beschwerde eingelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens regelt die Beschwerdeordnung im Kleinprojektefonds.
Abrechnung
Nach der erfolgreichen Durchführung des Projektes sind die Abrechnungsunterlagen einzureichen.
Dazu gehören folgende Unterlagen:
- 1. Projektbericht
- 2. Ausgabenerklärung
- 3. Originale und Kopien der Rechnungen
- 4. Kopien der Zahlungsnachweise
- 5. andere Unterlagen, z.B. Nachweise über die Öffentlichkeitsarbeit, Fotos, Ansichtsexemplare der erstellten Materialien usw
Zwecks Nachweis der Teilnehmerzahl beachten Sie bitte, dass bei der Projektabrechnung unterschriebene Teilnehmerlisten einzureichen sind. Bitte vergessen Sie nicht, die Listen bei jeder Ihrer Veranstaltungen auszulegen. Hier finden Sie das Muster:
Folgende Unterlagen stehen außerdem als Download für Sie bereit:
Publizitätspflicht
Wir weisen Sie darauf hin, dass alle Projektträger dazu verpflichtet sind, die Vorgaben zur Publizität und Benennung der EU-Förderung zu berücksichtigen. In allen Projekten ist bei Veranstaltungen und der Vorstellung von Projektergebnissen (bspw. Konferenzen, sportliche Wettbewerbe, Feste, Plakate, Flyer) darauf zu achten, dass der Förderhinweis in geeigneter Form gut sichtbar und dauerhaft angebracht ist.
Zur Erfüllung der Publizitätspflichten bei Ihrer Veranstaltung stellt Ihnen die Geschäftsstelle der Euroregion leihweise ein Roll-Up oder ein Banner in den Maßen 3m x 1m mit dem Förderhinweis zur Verfügung.
Die Logos in verschiedenen Formaten, der Förderhinweis sowie ein Merkblatt zu den Publizitätspflichten stehen für Sie zum Download bereit: