Wiedereröffnung der Antragsaufnahme für Projekte aus dem Klein-Projekte-Fonds

Wir freuen uns sehr Ihnen mitzuteilen, dass ab dem 12. Oktober 2021 deutsche Träger wieder bei uns Anträge zur Finanzierung deutsch-polnischer Projekte aus dem Klein-Projekte-Fond in der Euroregion PRO EUROPA VIADRINA einreichen können! Ermöglicht wird dies durch eine Zusage des Begleitausschusses des Kooperationsprogramms INTERREG VA, durch welche die Euroregion PRO EUROPA VIADRINA. aus Rückstellungen zusätzliche Fördergelder bekommen kann.

Wir bitten Sie hierzu folgende Punkte zu beachten:

  • Die zusätzlichen Fördermittel sind begrenzt und die Projekte sollten sparsam und wirtschaftlich geplant werden.
  • Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2022 (Durchführungszeitraum) abgeschlossen werden und eine Verlängerung darüber hinaus ist ausgeschlossen.
  • Alle Projekte sollten maximal 4 Wochen nach der letzten Hauptveranstaltung beendet werden.
  • Die Abrechnung sollte spätestens 10 Tage nach der Beendigung des Projektes bei uns eingehen.
  • Die Durchführung von  Projekten vor der Bewilligung durch die Euroregionale Bewertungskommission (EBK)  und  dem Abschluss eine Vertrages erfolgt auf eigenes Risiko des Trägers.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter Frau Olga Filus und Herrn Bogdan Kostyra. Diese beraten und begleiten Sie bei der Projektbeantragung.  

Weitere Informationen zur Förderung von Projekten aus dem Klein-Projekte-Fond erhalten Sie unter: