Antragstermin Bundesprogramm „Transnationale Zusammenarbeit“

Noch bis zum 09. Mai 2018 besteht die Möglichkeit, Projektanträge für das Bundesprogramm „Transnationale Zusammenarbeit“ einzureichen.

Bereits seit 1997 unterstützt die Europäische Union die regionalentwicklungspolitische Zusammenarbeit von Städten und Regionen ihrer Mitgliedstaaten. Mit den Programmen der transnationalen Zusammenarbeit – Interreg B – wird die raum- und ressortübergreifende Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg gefördert. Aktuell werden 14 Kooperationsräume oder Programme unterschieden, in denen eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten durchgeführt werden. Deutschland ist in sechs dieser Programme vertreten: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert mit dem Bundesprogramm „Transnationale Zusammenarbeit“  Interreg-Projekte mit thematischen Schwerpunkten von besonderem Bundesinteresse, die einen Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung leisten.

Der aktuelle Aufruf gilt für Anträge zur Vorlauffinanzierung, Kofinanzierung, sowie zur Finanzierung von Andockvorhaben durch das Bundesprogramm. Während sich die Vorlauf- und Kofinanzierung an deutsche Lead Partner richtet, steht die Andockförderung allen deutschen Projektpartnern in Interreg B-Projekten offen.

Weitere Informationen finden Sie unter : http://www.interreg.de/…/Foe…/foerderungbeantragen-node.html