1. Call für Förderanträge aus dem Kooperationsprogramm INTERREG VI A Brandenburg – Polen 2021-2027

Am 06. April wurde der 1. Call zur Einreichung von Förderanträgen für reguläre Interreg-Projekte aus dem neuen Kooperationsprogramm INTERREG VI A Brandenburg – Polen 2021-2027 eröffnet. Bis zum 30. Juni können innerhalb aller Prioritäten (bis auf das spezifische Ziel 6.3) Anträge gestellt werden. Das Budget des ersten Calls umfasst dafür insgesamt 28.965.690,15 EUR. Weitere Informationen zu den Prioritäten und den Zugang zum Antragsportal „Jems“ erhalten Sie hier

In den Folgejahren werden regelmäßig weitere Calls für Anträge aus dem Kooperationsprogramm eröffnet.

Nähere Informationen zu der Förderung von Begegnungsprojekten des Klein-Projekte-Fonds (KPF) aus dem neuen Kooperationsprogramm werden Sie in der zweiten Jahreshälfte 2023 erhalten.

„Interreg wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und verfügt im Zeitraum 2021–2027 über ein Budget von neun Milliarden Euro, die in verschiedene Programme investiert werden. Mit der Ausrichtung „Interreg A: Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ wird eine Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen gefördert. Dies geschieht, indem grenzübergreifende Projekte durch die EU finanziell unterstützt werden. An der deutsch-polnischen Grenze werden drei Programme dieser Art umgesetzt; eins davon ist unser Programm „Interreg Brandenburg – Polen 2021–2027“.“ 

(Quelle: Gemeinsames Sekretariat Kooperationsprogramm Interreg VI A Brandenburg – Polen 2021–2027)